Essener Transferleistungsbeziehende erhalten das „SozialTicket“ bei der Ruhrbahn.
Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie – je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder Arbeitslosengeld II-Leistungen bekommen – beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.
Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten der Ruhrbahn.