Sozialticket

Essener Transferleistungsbeziehende erhalten das “SozialTicket” bei der Ruhrbahn. 

Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie – je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder Arbeitslosengeld II-Leistungen bekommen – beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.

Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten der Ruhrbahn.

Sozialticket

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