Kostenübernahme für Rechtsberatung am Amtsgericht

Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. So können sich auch Personen mit geringem Einkommen und wenig Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten lassen.
Beratungshilfe kann für alle Rechtsangelegenheiten des Zivilrechts (einschließlich des Arbeitsrechts), des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und des Sozialrechts, sowie  auch für Angelegenheiten des Steuerrechts  gewährt werden, und kann auch, soweit nötig, eine außergerichtliche Vertretung umfassen.

Ist die Beratungshilfe gewährt, müssen Sie dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin lediglich eine Schutzgebühr von 15,00 € entrichten, die in Härtefällen erlassen werden kann.
Es kann ratsam sein, die Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, bevor  man einen Anwalt beauftragt.

Die Beratungshilfe muss der Rechtsuchende beim Amtsgericht seines Wohnsitzes beantragen.
Den Berechtigungsschein erhalten Sie jeweils werktags 8:30-12:30 Uhr, dienstags zusätzlich 14:00-15:00 Uhr gegen Vorlage der erforderlichen Nachweise bei der Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts:

  • Für Essen-Borbeck (Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck-Mitte, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck und Vogelheim, PLZ-Bezirke 45355, 45356, 45357 und 45359): Amtsgericht Essen-Borbeck, Marktstraße 70, Zi. 118;
  • für den Südosten der Stadt (PLZ-Gebiete 45257, 45276, 45277, 45279, 45289, 45307): Amtsgericht Essen-Steele, Grendplatz 2, Zi. 2;
  • für den Rest des Essener Stadtgebietes: Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, Zi. 229.

 

Beratungshilfe – Amtsgericht Essen

Beratungshilfe – Justizministerium NRW

Umfangreiche und weiterführende Informationen zu allen Fragen rund um die Beratungshilfe finden Sie hier:

Beratungshilfe in Deutschland

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