Schüler und Schülerinnen können über den Schulträger (Stadt Essen) eine Schülerfahrkarte (Schoko-Ticket) zu einem ermäßigten Preis erhalten, wenn die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies ist im Wesentlichen dann der Fall, wenn der einfache Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule für Schüler und Schülerinnen eine bestimmte Entfernung umfasst.
Wann werden Fahrkosten übernommen?
Für die Grundschule gilt:
Die Stadt Essen übernimmt Fahrkosten zu den Schulen, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg zur nächstgelegenen Schule mehr als 2 km beträgt.
Unabhängig von der Länge des Schulweges übernimmt die Stadt Essen daneben die Fahrkosten,
Die Stadt Essen übernimmt Fahrkosten zu den Schulen, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg zur nächstgelegenen Schule mehr als 2 km beträgt.
Unabhängig von der Länge des Schulweges übernimmt die Stadt Essen daneben die Fahrkosten,
wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder für Schüler ungeeignet ist.
Auf Ihren Antrag kann Ihr Kind eine Schülerfahrkarte (Schokoticket) erhalten, sofern alle Voraussetzungen für die Fahrtkostenübernahme erfüllt sind.Für weiterführende Schulen gilt:
Ein Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10, wenn der kürzeste einfache Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform mehr als 3,5 km beträgt.
In den Klassen 11 bis 13 der Gymnasien und Gesamtschulen gilt eine Entfernung von mehr als 5 km.
Auf Ihren Antrag kann Ihr Kind eine Schülerfahrkarte (Schokoticket) erhalten, sofern alle Voraussetzungen für die Fahrtkostenübernahme erfüllt sind.Für weiterführende Schulen gilt:
Ein Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10, wenn der kürzeste einfache Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform mehr als 3,5 km beträgt.
In den Klassen 11 bis 13 der Gymnasien und Gesamtschulen gilt eine Entfernung von mehr als 5 km.
Ob im Einzelfall ein Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, erfahren Sie im Schulsekretariat oder beim Fachbereich Schule.
Entsprechende Fahrkartenanträge und Abo-Formulare sind in den Schulen erhältlich.
Entsprechende Fahrkartenanträge und Abo-Formulare sind in den Schulen erhältlich.
Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie unter