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Das Einwohneramt erteilt auf Antrag einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein, der den Bezug einer geföderten Wohnung ermöglicht.
Für die Registrierung und Vermittlung in solche sogenannte Vergabewohnungen, das sind geförderte Wohnungen, bei deren Bezug die Fachabteilung ein Besetzungs- oder Benennungsrecht ausübt, ist die Beantragung und Erteilung eines Allgemeinen Wohnberechtigungsscheines zwingend erforderlich!
Für den „gezielten“ Wohnberechtigungsschein wird die Adresse der neuen Wohnung benötigt.
Über die unten stehenden links finden Sie auch alle notwendigen Antragsformulare.
Information zum Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung