Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung  (BZgA)  verfolgt das Ziel, Gesund­heits­risiken vor­zu­beugen und gesund­heits­fördernde Lebens­weisen zu unter­stützen.
Sie nimmt Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung wahr. Als Fachbehörde für Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt sie Strategien und setzt sie in Kampagnen, Programmen und Projekten um.

Sie leistet Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne und Programme

  • zur Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere HIV/Aids und andere sexuell übertragbaren Krankheiten,
  • zur Suchtprävention (Schwerpunkte Tabak- und Alkoholprävention),
  • zur Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit (Gesunde Entwicklung; Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit).

und erfüllt gesetzliche Aufgaben

  • Sexualaufklärung und Familienplanung (Grundlage: Schwangerschafts­konflikt­gesetz (SchkG)),
  • Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende (Grundlage: Transplantations­gesetz § 2),
  • Aufklärung über die Blut- und Plasmaspende (Grundlage: Transfusions­gesetz § 3 Abs. 4).

Sie finden hier umfangreiche Informationen und Materialien zu allen gesundheitsrelevanten Fragen :

 

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